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Bei Urlaub an der Autobahn Reisepreiserstattung fällig

Liegt das Ferienhotel neben einer Autobahn, kann der lärmgeplagte Urlauber den vollen Reisepreis zurückverlangen und obendrein eine Entschädigung beanspruchen. Beides hat das Düsseldorfer Landgericht (Az: 22 S 261/99) einem Kläger zugesprochen, berichtete die Neue Juristische Wochenschrift.

Der Reiseveranstalter hatte im Katalog angegeben, dass die Zimmer zur Straße lägen. Der Hinweis sei aber verharmlosend, befanden die Richter. Der Lärm sei Tag und Nacht auch bei geschlossenem Fenster und eingeschaltetem Radio nicht zu überhören gewesen.

Quelle dpa

 

 

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