Urlaubsreklamationen

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Hotel Sentido Jacaranda Playa de las Americas

Teneriffa mit Neckermann Thomas Cook

 

Foto: Urlaubsreklamationen

"außen hui  innen pfui"
Schlechte Kritiken bekommt das Hotel Sentido Jacaranda auf Teneriffa.

Auf den ersten Blick ansprechend, bei genauem Hinsehen ein Massenabfertigungshotel mit 577 Doppelzimmer, welches keine 4 ****Sterne verdient hat. Das Personal ist absolut überfordert und inkompetent.

 

Ein erholsamer Urlaub ist nicht möglich, wenn das Zimmer zum Innenhof mit Pool geht. Dort wird von morgens bis abends lautstark Musik für die Animation gespielt. Das war selbst dem jungen Ehepaar aus Nürnberg (32 + 27 ) too much. Dafür zahlten sie im Januar 2011 für eine Woche 636,00 pro Person.

Die Zimmer sind sehr dunkel und überall findet man kleine "Tierchen". Die findet man zuhauf im Schrank, Nachtisch und im Bad. "Außerdem mangelt es an gewisser Hygiene." Eigentlich möchte man im Urlaub seinen tag mit einem guten Frühstück beginnen. Anscheinend ist das im Hotel Sentido nicht möglich.  "Im Speisesaal merkt man auch wieder dass, das Hotel keine 4 Sterne verdient. Kommt man zeitig zum Frühstück ist das Buffet nicht bestückt - komplett ist das Buffet so ca. um 9.00 Uhr, aber das Frühstück gibt es ab 7.30 Uhr! Kommt man aber später hat man sehr gute Chancen dass 95% der Tische mit Geschirr voll stehen von den früheren Gästen.
Das Personal ist völlig überfordert. Ab 10.00 Uhr wird das erste Buffet wieder abgeräumt obwohl das Frühstück bis 10.30 Uhr geht. Grundsätzlich ist immer Mangel an Geschirr oder Besteck. Nachmittags bekommt man seinen Snack auf Papptellern mit Plastikbesteck. Das Essen ist allgemein nicht ansprechend", berichtet uns das Ehepaar.

Fazit: "Wenn es in jedem Neckermann Partnerhotel so zugeht wird uns Keines mehr davon sehen."

 

Was sagt unser Nürnberger Reiserechtsexperte dazu?

Herr Rechtsanwalt Stefan Böhmer

 

Aus der Schilderung des Ehepaars können sich grundsätzlich Minderungsansprüche ergeben.

Das heißt, dass der vereinbarte Reisepreis nachträglich aufgrund von Mängeln herabgesetzt wird und dieser Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden kann.

 

Aus dem Bericht selbst ergeben sich mögliche Mängel im Hinblick auf einen Ungezieferbefall, wobei dieser Ungezieferbefall immer ein gewisses Ausmaß erreichen muss.

 

Selbstverständlich können sich auch aus einer mangelnden Hygiene im Hotel Minderungsansprüche ergeben. Dies hängt einerseits von der Klassifizierung des Hotels selbst und vom tatsächlichen Zustand der Hygiene ab.

 

Auch Wartezeiten beim Essen, und mangelhafter Service können im Einzelfall zu Minderungsansprüchen führen.

 

Betroffene sollten sämtliche Reisemängel vor Ort beim zuständigen Reiseleiter anzeigen, diese schriftlich erfassen und möglichst zum Termin bei dem Reiseleiter einen Zeugen mitnehmen.

 

Weiterhin müssen die festgestellten Mängel innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

 

Damit diese Geltendmachung wirksam die Ansprüche wahrt, ist ein konkretes Zahlungsverlangen und die konkrete Beschreibung der Mängel erforderlich.

 

Weiterhin ist es erforderlich, dieses Schreiben so zu versenden, dass der Zugang nachgewiesen werden kann.  Im Einzelnen empfiehl sich hier die Zusendung per Telefax und per Einwurfeinschreiben.

 

Eine Zusendung per Einschreiben mit Rückschein birgt die Schwierigkeit, dass bei einer Nichtabholung dieses Schreibens ein Zugang nicht vorliegt.

 

Rechtsanwalt Stefan Böhmer

© URLAUBSREKLAMATIONEN.DE

11.10.2012  letzte Aktualisierung

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